Häufige Fragen
01. WELCHES BERATUNGSFORMAT IST DAS RICHTIGE FÜR MEINE SITUATION?
Das hängt von Ihrer Kommunikationsbasis ab. Die Scheidungsplanung ist das Format für getrennte Eheleute, die grundsätzlich sachlich kooperieren und Fakten (Finanzen, Immobilien) verbindlich regeln wollen. Fehlt diese Basis, weil die Emotionen hochkochen, dient die gemeinsame Trennungsberatung als Vorstufe, um Konflikte zu beruhigen und eine Eskalation zu verhindern. Blockiert die andere Seite komplett oder benötigen Sie zunächst allein strategische Klarheit für das weitere Vorgehen, ist die Einzelberatung der richtige erste Schritt.
02. WAS IST DER UNTERSCHIED ZU EINEM ANWALT ODER MEDIATOR?
Ein Scheidungsanwalt vertritt die Interessen einer einzelnen Partei. Ein klassischer Mediator moderiert das Gespräch, darf aber gesetzlich keine eigenen Lösungskonzepte vorschlagen und die Fakten nicht inhaltlich bewerten – Sie müssen die Lösung komplett selbst erarbeiten. Als Scheidungsplaner schließe ich diese Lücke durch aktives Projektmanagement: Ich bereite Ihre wirtschaftliche Situation transparent auf, erstelle konkrete Berechnungsszenarien und sensibilisiere Sie für typische finanzielle oder formelle Stolpersteine.
03. ERSETZEN SIE DIE JURISTISCHE ODER STEUERLICHE FACHBERATUNG?
Nein. Ich leiste ausdrücklich keine Rechts- oder Steuerberatung. Mein Wert liegt in der strategischen Vorbereitung: Gemeinsam entflechten wir Ihre finanzielle Situation und strukturieren Unterhalts- oder Vermögensfragen rein sachlich und wirtschaftlich. Je nach Komplexität (z. B. bei Firmenanteilen) entscheiden Sie, ob Sie unsere fertigen Lösungsentwürfe am Ende noch formal durch einen Anwalt oder Steuerberater absichern lassen.
04. WELCHE KOSTEN FALLEN BEI EINER SCHEIDUNG AN?
Neben dem Honorar für unsere strategische Scheidungsplanung gibt es drei externe Kostenblöcke: das Familiengericht, mindestens einen Rechtsanwalt und in den meisten Fällen den Notar. In Deutschland gilt für Ehescheidungen ein gesetzlicher Anwaltszwang – das bedeutet, der offizielle Scheidungsantrag muss zwingend durch einen zugelassenen Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht werden. Durch unsere fertige außergerichtliche Einigung benötigen Sie jedoch nur diesen einen Anwalt für den reinen Formakt der einvernehmlichen Scheidung. Eine notarielle Beurkundung ist zudem zwingend erforderlich, wenn beispielsweise Immobilien, der Zugewinnausgleich oder Ehegattenunterhalt verbindlich geregelt werden.
05. ARBEITEN SIE FÜR MICH ODER FÜR UNS BEIDE?
In der Scheidungsplanung arbeite ich strikt allparteilich. Das Mandat gilt dem gemeinsamen Ziel: eine faire, belastbare Lösung ohne Verlierer. Beide Perspektiven fließen gleichberechtigt in den fertigen Plan ein.
06. WAS PASSIERT BEI STREIT ODER WENN EIN PARTNER PLÖTZLICH BLOCKIERT?
Unterschiedliche Positionen sind bei einer Trennung normal. Die Voraussetzung für die Planung ist lediglich eine grundlegende sachliche Kooperationsbereitschaft. Sollte es vor dem Start oder im laufenden Prozess zu emotionalen Blockaden kommen, fange ich diese durch deeskalierende Gesprächsführung auf. Gerät die Situation komplett ins Stocken, können wir jederzeit das Format wechseln und über die Trennungsberatung oder Einzelgespräche die Handlungsfähigkeit wiederherstellen, um einen Rosenkrieg zu verhindern.
07. IST DER FERTIGE SCHEIDUNGSPLAN RECHTLICH BINDEND?
Der Plan ist Ihr gemeinsamer, detaillierter Entwurf und bildet das stabile Fundament. Rechtswirksam und bindend werden diese Absprachen in dem Moment, in dem die Vereinbarung durch einen Notar offiziell beurkundet wird.
08. WIE VIEL ZEIT NIMMT DIE SCHEIDUNGSPLANUNG IN ANSPRUCH?
Der Prozess ist effizient und lösungsorientiert aufgebaut. Die Dauer richtet sich nach der Komplexität Ihrer Vermögenswerte und dem individuellen Klärungsbedarf. Das Ziel lautet: So zügig wie möglich für Entlastung sorgen, aber so gründlich wie nötig planen, um eine dauerhaft stabile Einigung zu erzielen.
09. WIE UND WO FINDEN DIE TERMINE STATT?
Wir passen den Rahmen an Ihre Lebenssituation an. Die Termine finden persönlich vor Ort im Ruhrgebiet (Raum Oberhausen) oder digital per Videokonferenz und Telefon statt. Das digitale Format bietet sich an, wenn Sie getrennt leben, beruflich eingebunden sind oder eine räumliche Distanz den sachlichen Start erleichtert.
