Häufige Fragen
1. Das Konzept: Scheidung mit Plan
Wie beziehe ich meinen Partner am besten in die Planung ein?
Das ist in der Praxis oft die größte Herausforderung, da Gespräche in dieser Phase schnell emotional aufgeladen sind. Versuchen Sie daher nicht, Ihren Partner in einem langen Gespräch zu überzeugen.
Ein Tipp aus der Praxis: Nutzen Sie je nach Situation entweder den Scheidungs-Baukasten für eine erste Orientierung in der Krise oder verweisen Sie direkt auf die Lösungs-Architektur als konkreten, neutralen Fahrplan für das gemeinsame Vorgehen. Geben Sie es Ihrem Partner einfach mit den Worten: „Ich habe hier einen Weg gefunden, wie wir uns beiden viel Stress und Kosten ersparen können. Lies es dir in Ruhe durch, wenn du den Kopf dafür hast.“ So nehmen Sie den Druck komplett aus der Kommunikation.
Warum brauchen Sie einen Scheidungsplaner?
Wenn man vor einer Scheidung steht, stellt sich die Frage, wer überhaupt helfen kann. Anwälte, Notare, Steuerberater oder das Jugendamt decken jeweils immer nur einen kleinen, isolierten Teilbereich ab. Niemand hilft Ihnen bei dem großen Ganzen in allen Bereichen. Genau hier setze ich als Scheidungsplaner an. Ich bündele diese Disziplinen und stehe Ihnen als zentraler Stratege zur Seite. Ich bereite alle wirtschaftlichen und organisatorischen Aspekte komplett für Sie auf. Für spezifische juristische oder steuerliche Detailfragen verweise ich Sie dann koordiniert an die passenden Experten. Ich entflechte das Chaos und erarbeite ein schlüssiges Gesamtkonzept.
Was macht diese Methode besser als der Weg über zwei Anwälte?
Der juristische Weg provoziert oft massive Konflikte. Anwälte sind häufig systematisch darauf fokussiert, Maximalforderungen für eine Seite durchzusetzen. Die daraus resultierenden emotionalen und finanziellen Konsequenzen für alle Beteiligten werden oft außer Acht gelassen. Vor Gericht setzen sich diese Maximalforderungen fast nie durch. Mit meinem allparteilichen Ansatz entziehe ich diesem destruktiven Streit von vornherein die Grundlage. Ich erarbeite mit Ihnen außergerichtlich eine Einigung, die zu deutlich effektiveren und tragfähigeren Ergebnissen führt. Zudem ist der erste Schritt durch mein Qualitätsversprechen für Sie jederzeit risikofrei.
Was hebt die Scheidungsplanung von einer klassischen Mediation ab?
Das gesetzliche Mediationsverfahren ist ein recht starres Konstrukt, bei dem alle Parteien meist gemeinsam an einem Tisch sitzen. Viele Mediatoren bieten ihre Leistungen zudem als Generalisten für unterschiedlichste Konflikte an. Ich bin als Scheidungsplaner ausschließlich auf Scheidungen spezialisiert. Ein wesentlicher Unterschied meiner Arbeitsweise ist zudem mein Format: Ich führe vor allem vertrauliche Einzelgespräche. Dadurch federn wir akute Konflikte ab, nehmen den Druck aus der Situation und erarbeiten erst einmal sachliche Lösungswege. Ich bediene mich in den Gesprächen hochwirksamer Techniken aus der Mediation, gehe jedoch den entscheidenden Schritt weiter: Ich moderiere nicht nur, sondern erstelle (insbesondere in der Lösungs-Architektur) handfeste finanzielle Berechnungen und arbeite aktiv strategische Lösungen aus.
Wie wird verhindert, dass einer verliert?
Klassische Verhandlungen scheitern oft am Kampf um starre Positionen. Die eine Seite fordert: „Ich will das Haus behalten!“, die andere kontert: „Das Haus muss verkauft werden!“ Dabei gibt es am Ende nur Gewinner und Verlierer oder einen faulen Kompromiss. Nach dem Harvard-Konzept verhandele ich nicht über Positionen, sondern decke die dahinterliegenden, wahren Interessen auf: Hinter dem Wunsch, das Haus zu behalten, steckt das Interesse nach „Stabilität für die Kinder“. Hinter der Forderung nach Verkauf steckt die „Angst vor Schulden und Altersarmut“. Sobald diese echten Bedürfnisse sichtbar sind, wird nicht mehr gegeneinander gekämpft. Ich suche gemeinsam mit Ihnen nach kreativen Wege, die beide Interessen bedienen. So entstehen echte Win-Win-Lösungen, bei denen keine Seite übervorteilt wird und beide wirtschaftlich wie emotional sicher an Land kommen.
Für wen ist die Scheidungsplanung geeignet?
Das Konzept passt sich exakt Ihrer Situation an. Für Familien ist es der direkteste Weg zu einer friedlichen und kostenschonenden Scheidung. Ebenso unverzichtbar ist diese strategische Planung für Unternehmer oder bei komplexen Vermögenswerten, wo ein unkontrollierter juristischer Streit hohe finanzielle Risiken nach sich ziehen würde.
Warum schützt eine Scheidungsplanung insbesondere Familien mit Kindern?
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben, bleiben Sie ein Leben lang über die Elternebene miteinander verbunden. Eine Scheidung ist für Kinder immer eine Belastung. Was Kindern jedoch nachhaltig schadet, ist nicht die räumliche Trennung selbst, sondern der unkontrollierte Konflikt der Eltern. Wirtschaftliche Streitigkeiten wirken sich zwangsläufig sofort auf das familiäre Klima aus und ein klassischer juristischer Streit vergiftet diese Basis oft auf Jahre. Meine Beratung zielt explizit darauf ab, den unkontrollierten Konflikt zu vermeiden und respektvolle Lösungen zu finden, um exakt dieses sensible emotionale Umfeld Ihrer Kinder nachhaltig zu schützen.
2. Leistungsspektrum & Kompetenz
Warum ist eine Scheidung eine so große Herausforderung?
Eine Scheidung ist für die meisten Menschen die schwerste Krise ihres Lebens. Die gesamte bisherige Zukunftsplanung zerbricht. Sie müssen in einem hochgradig emotionalen Zustand plötzlich weitreichende wirtschaftliche, steuerliche und organisatorische Entscheidungen treffen. Dass dies zu Überforderung führt, ist absolut normal. Genau deshalb benötigen Sie jemanden, der diese Last strukturiert abnimmt.
Welche Themen und Aufgaben nehmen Sie uns konkret ab?
Das hängt von Ihrem gewählten Weg ab: Entscheiden Sie sich für die vollumfängliche Lösungs-Architektur, nehme ich Ihnen die komplette Last ab. Von der Aufbereitung der Finanzen über den Kindesumgang bis zur Aufteilung von Immobilien erarbeite ich das fertige Konzept. Entscheiden Sie sich hingegen für den Scheidungs-Baukasten, liefere ich Ihnen die strukturierten Leitfäden, damit Sie diese Themen eigenständig lösen können.
Ersetzen Sie die juristische oder steuerliche Fachberatung?
Nein. Ich leiste als Scheidungsplaner ausdrücklich keine Rechtsberatung oder Steuerberatung. Meine Stärke liegt in der strategischen und wirtschaftlichen Aufbereitung. Ich begleite Sie so lange, bis eine gemeinsame Einigung von allen getragen wird. Danach ist der Weg für die offizielle Umsetzung frei. Ihre fertigen Absprachen werden im ersten Schritt rechtssicher durch einen Notar beurkundet. Erst im Anschluss daran erfolgt der rein formelle Antrag auf eine einvernehmliche Scheidung über einen einzigen Rechtsanwalt beim Familiengericht.
Bieten Sie Materialien für die erste Orientierung an?
Ja, absolut. Für Paare, die sich in dieser unübersichtlichen Phase einen ersten Überblick verschaffen und ihre Trennung eigenständig strukturieren möchten, habe ich den Scheidungs-Baukasten entwickelt. Dieses Paket bündelt meine drei praxiserprobten Leitfäden – den Beziehungs-Leuchtturm, den Scheidungs-Kompass und den Niepel-Scheidungsplan – und dient als konkrete Erste Hilfe nach der Trennung.
Welche Qualifikation bringen Sie für diese Aufgabe mit?
Meine Expertise ist interdisziplinär aufgebaut. Mein Mathematikstudium liefert die analytische Schärfe für komplexe Berechnungen. Durch meine langjährige Tätigkeit als Pädagoge besitze ich zudem die Fähigkeit, Ihnen komplizierte Sachverhalte transparent und verständlich zu veranschaulichen. Nicht zuletzt kenne ich Scheidungen aus eigener Erfahrung. Als Kind eines siebenjährigen Rosenkriegs, durch meine eigene Scheidung und die Begleitung zahlreicher Fälle im nahen Umfeld weiß ich exakt, wovor ich Sie bewahren möchte. Dieses psychologische Verständnis verbinde ich mit stetiger Fortbildung in den verschiedenen Fachgebieten und meinem Engagement als gewählter Schlichter bei Mensa in Deutschland. Da ich zudem seit über zehn Jahren in der Wirtschaft als Unternehmer tätig bin und unseren Familienbetrieb strategisch begleite, kenne ich auch die spezifischen Herausforderungen von Selbstständigen im Detail. Genau deshalb begleite ich heute auch wirtschaftlich hochkomplexe Fälle mit umfassenden Vermögenswerten absolut sicher und zielgerichtet. Wenn Sie mehr über meinen Werdegang, meine Philosophie und die persönliche Motivation hinter diesem Konzept erfahren möchten, werfen Sie gerne einen Blick auf mein Profil.
3. Honorar, Zeit & Wirtschaftlichkeit
Was kostet die Scheidungsplanung?
Das Honorar baut sich transparent in drei Modellen auf und orientiert sich an Ihrem konkreten Bedarf:
1. Der Scheidungs-Baukasten (29 €): Möchten Sie Ihre Trennung kostengünstig und eigenständig planen, liefert Ihnen dieses Paket alle nötigen Leitfäden.
2. Die Scheidungs-Sprechstunde (120 € / Std.): Benötigen Sie als Einzelperson oder Paar punktuelle Begleitung bei akuten Konflikten oder Fragen, können Sie Einzelsitzungen flexibel hinzubuchen.
3. Die Lösungs-Architektur (Festpreis): Wenn ich die komplette wirtschaftliche Analyse und Konzepterstellung für Sie übernehmen soll, vereinbaren wir vorab einen Festpreis. In sehr überschaubaren Fällen beginnt diese vollumfängliche Planung bei etwa 600 Euro und skaliert mit der Komplexität (z.B. bei Immobilien oder Firmenbeteiligungen).
Damit Sie den Weg der Lösungs-Architektur völlig risikofrei prüfen können, gilt zudem mein Qualitätsversprechen: Sollten Sie nach unserer gemeinsamen Bestandsaufnahme das Gefühl haben, sich bei mir nicht optimal aufgehoben zu fühlen, können Sie die Zusammenarbeit an dieser Stelle risikofrei und kostenneutral beenden.
Was kostet ein streitiger Scheidungsprozess vor Gericht?
Ein typisches Beispiel: Eine Familie besitzt ein teilweise abbezahltes Eigenheim mit einem Nettovermögenswert von 150.000 Euro, dazu kommen Ersparnisse von 20.000 Euro und Unstimmigkeiten beim Unterhalt. Zieht dieses Paar mit zwei Anwälten in ein streitiges Verfahren und fordert gegenseitig finanzielle Ausgleiche, summiert sich der rechtliche Streitwert schnell auf 100.000 bis 150.000 Euro. Die gesetzlich festgelegten Kosten für das Gericht und die beiden Anwälte liegen in so einem Fall schnell bei 10.000 bis 15.000 Euro. Und das ist nur die Basis: Zieht sich das Verfahren über Jahre, gehen die Parteien durch mehrere rechtliche Instanzen, wird zusätzlich um das Sorgerecht gestritten oder müssen gerichtlich bestellte Immobiliengutachter bezahlt werden, steigen diese Ausgaben noch deutlich an.
Ist die Scheidungsplanung immer die günstigere Methode?
Die einzige noch günstigere Variante ist, wenn Sie es schaffen, sich mit dem Scheidungs-Baukasten komplett ohne meine externe Hilfe zu einigen. Sobald Sie jedoch Unterstützung benötigen, ist meine Architektur-Planung in nahezu allen Fällen der wirtschaftlichste Weg. Ein transparenter Kostenvergleich zeigt: Bei meiner Methode setzen sich die Kosten aus meinem Festpreis-Honorar, den Gebühren für eine eventuelle notarielle Beurkundung sowie den ohnehin immer anfallenden Gerichtskosten für die spätere, rein einvernehmliche Scheidung zusammen. Diese Gesamtsumme liegt in der Regel weitaus unter den Streitgebühren zweier Anwälte.
Wie lange dauert der gesamte Prozess bis zur Einigung?
Die Dauer orientiert sich flexibel an Ihren Bedürfnissen und der Komplexität der Sachlage. Da ich ohne lange Wartezeiten auf Gerichtstermine arbeite, bin ich sehr flexibel und handlungsfähig. Ich arbeite zügig, nehme mir aber immer exakt die Zeit, die es braucht, bis eine tragfähige Entscheidung steht.
4. Rahmenbedingungen & Zusammenarbeit
Was passiert bei der kostenfreien Ersteinschätzung?
In diesem vertraulichen Gespräch höre ich mir in Ruhe Ihre aktuelle Situation an. Wir klären gemeinsam, ob punktuelle Sitzungen in der Scheidungs-Sprechstunde ausreichen oder ob die vollumfängliche Lösungs-Architektur der beste Weg für Sie ist. Den Scheidungs-Baukasten können Sie unabhängig davon jederzeit direkt auf der Website erwerben.
Nehmen Sie jeden Fall an?
Nein. Ich stehe für eine hohe Qualität und eine intensive persönliche Betreuung meiner Klienten. Daher nehme ich für die aufwendige Lösungs-Architektur nur so viele Mandate an, wie es meine Kapazitäten erlauben. Voraussetzung für die Zusammenarbeit ist zudem eine grundlegende Bereitschaft zur Lösungsfindung. Es ist völlig in Ordnung, wenn anfangs noch Skepsis herrscht. Wichtig ist nur, dass beide Seiten bereit sind, einer fairen Klärung eine Chance zu geben.
Wie läuft die Zusammenarbeit in der Praxis ab?
Die Zusammenarbeit bei der Lösungs-Architektur erfolgt größtenteils asynchron. Ich führe vertrauliche Einzelgespräche mit beiden Seiten durch. Wenn die Fronten anfangs verhärtet sind, entlastet dieser getrennte Austausch enorm. Erst im späteren Verlauf der Planung und ganz abhängig davon, wie der Kommunikationsstand zwischen Ihnen ist, stimme ich die Details mit Ihnen in gemeinsamen Gesprächen final ab. Die Scheidungs-Sprechstunde findet hingegen flexibel als direkter 1:1 Video- oder Telefoncall statt.
Was passiert, wenn mein Partner aktuell noch blockiert?
Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit lässt sich oft erst aufbauen. Nutzen Sie in diesem Fall zunächst eine Scheidungs-Sprechstunde für sich allein, um Ihre eigene Strategie zu sortieren. Sobald die andere Seite erkennt, dass ich als Scheidungsplaner strikt neutral arbeite und auch ihre wirtschaftlichen Interessen absichere, öffnen sich verschlossene Türen für eine gemeinsame Lösung meist sehr schnell.
Die Scheidung wurde bereits eingereicht: Ist es für eine Planung zu spät?
Nein. Selbst wenn der formelle Antrag durch einen Anwalt bereits beim Familiengericht liegt, kann ich jederzeit ansetzen. Ich erarbeite parallel zum laufenden Verfahren das inhaltliche und wirtschaftliche Konzept für eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung. Sobald dieses Fundament steht, wird es formell beurkundet und dem Gericht vorgelegt, sodass die Scheidung friedlich und einvernehmlich vollzogen werden kann.
Bieten Sie Termine bei uns vor Ort an?
Meine Arbeit ist auf maximale Effizienz ausgelegt und lässt sich hervorragend digital per Video oder Telefon abbilden. Persönliche Termine vor Ort biete ich ganz individuell auf Anfrage an. Insbesondere im Großraum Düsseldorf sowie dem Ruhrgebiet lässt sich dies sehr unkompliziert realisieren, ist aber auch bundesweit möglich.
5. Ratgeber rund um Trennung und Scheidung
Was sollten Sie bei einer Trennung als Erstes tun?
Das Wichtigste ist: Bewahren Sie Ruhe und vermeiden Sie voreilige Handlungen. Räumen Sie keine gemeinsamen Konten leer und leisten Sie keine ungeprüften Unterschriften. Ob ein sofortiger Auszug aus der gemeinsamen Wohnung sinnvoll ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Bei akuten Krisen oder gar Gewalt steht der Eigenschutz natürlich an erster Stelle. Im Regelfall gilt jedoch: Sie haben ein ganzes Trennungsjahr Zeit und es herrscht grundsätzlich keine Eile. Verschaffen Sie sich nach der Trennung zunächst in Ruhe einen Überblick über die Gesamtlage. Für eine erste, sichere Orientierung nutzen Sie am besten den Scheidungs-Baukasten, der Ihnen das nötige strategische Fundament liefert.
Wer muss bei einer Trennung aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?
Zunächst muss niemand ausziehen. Beide Ehegatten haben das gleiche Recht, in der Ehewohnung zu bleiben, auch wenn nur einer im Mietvertrag oder im Grundbuch steht. Eine Trennung kann rechtlich sogar innerhalb derselben Wohnung vollzogen werden (Trennung von Tisch und Bett). Können Sie sich nicht einigen, wer auszieht, kann im äußersten Notfall ein Gericht die Wohnung zuweisen. Hierbei wird stark auf das Kindeswohl und unzumutbare Härten geachtet.
Kann das Trennungsjahr verkürzt werden?
In Deutschland ist das Abwarten des einjährigen Trennungsjahres die zwingende Grundvoraussetzung für eine Scheidung. Das Gericht möchte sichergehen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist. Eine Verkürzung ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich (sogenannte Härtefallscheidung). Dafür müssen Gründe vorliegen, die das Abwarten des Jahres unzumutbar machen, wie beispielsweise schwere häusliche Gewalt oder eine schwere Suchterkrankung. In allen anderen Fällen muss die Frist strikt eingehalten werden.
Wie lange dauert ein Scheidungsprozess?
Eine einvernehmliche Scheidung ist meistens innerhalb von drei bis sechs Monaten abgeschlossen. Gerichtliche Verfahren, bei denen über Zugewinn oder Unterhalt gestritten wird, ziehen sich hingegen oft über mehrere Jahre hin.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung vor Gericht?
Die reinen Gerichts- und Anwaltskosten für das formelle Scheidungsverfahren hängen vom sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser berechnet sich in der Regel aus dem dreifachen gemeinsamen Netto-Monatseinkommen beider Ehepartner zuzüglich eines Wertes für den Versorgungsausgleich. Liegt das gemeinsame Nettoeinkommen beispielsweise bei 5.000 Euro, belaufen sich die Mindestkosten für das Gericht und den beauftragten Anwalt auf etwa 2.500 bis 3.000 Euro.
Braucht man für die Scheidung zwingend zwei Anwälte?
In Deutschland besteht Anwaltszwang für den Antragsteller vor dem Familiengericht. Wenn Sie sich jedoch im Vorfeld außergerichtlich über eine Scheidungsfolgenvereinbarung geeinigt haben, reicht ein einziger Anwalt völlig aus, um den Antrag formell einzureichen. Die Gegenseite muss diesem Antrag dann lediglich zustimmen.
Wann ist ein Notar zwingend erforderlich?
Eine privatschriftliche Vereinbarung reicht für viele Themen wie Hausrat oder Kindesunterhalt aus. Sobald jedoch Immobilien übertragen werden, ein Zugewinnausgleich geregelt wird oder Vereinbarungen zum nachehelichen Ehegattenunterhalt getroffen werden, schreibt der Gesetzgeber zwingend eine notarielle Beurkundung vor. Alternativ können diese Punkte durch zwei Anwälte direkt vor Gericht protokolliert werden, was jedoch in der Regel deutlich teurer ist.
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus und den Krediten?
Für eine gemeinsame Immobilie gibt es im Kern drei Lösungen. Entweder zahlt eine Partei die andere aus und übernimmt die Kredite allein, die Immobilie wird verkauft und der Erlös geteilt, oder sie wird gemeinsam weiter vermietet. Welche Lösung finanziell tragbar ist, berechne ich in der Planung detailliert.
Wie funktioniert der Zugewinnausgleich genau?
Ohne Ehevertrag leben Sie in einer Zugewinngemeinschaft. Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird bei der Scheidung ausgeglichen. Dabei wird das jeweilige Anfangsvermögen bei der Eheschließung dem Endvermögen bei Zustellung des Scheidungsantrags gegenübergestellt. Diese Vermögensbilanz wird am Ende sachlich ausgeglichen.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Der Kindesunterhalt orientiert sich am bereinigten Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder. Als Richtlinie dient hierfür die Düsseldorfer Tabelle. Abweichungen können sich durch besondere Betreuungsmodelle wie das Wechselmodell ergeben.
Welche Posten mindern das unterhaltsrelevante Einkommen?
Das reine Nettoeinkommen ist nicht automatisch das Einkommen, aus dem Unterhalt gezahlt wird. Das Gehalt wird zuvor bereinigt. Abgezogen werden können beispielsweise berufsbedingte Aufwendungen, eheprägende Schulden und Kredite sowie Aufwendungen für die private Altersvorsorge.
Was geschieht mit den Rentenansprüchen?
Der sogenannte Versorgungsausgleich regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche. Die Ansprüche werden in der Regel hälftig geteilt. Um den Scheidungsprozess deutlich zu beschleunigen, können Paare in einem Notarvertrag jedoch auch auf den Versorgungsausgleich verzichten und die Rentenansprüche anderweitig finanziell kompensieren.
Orientierung und Begleitung für jede Phase Ihrer Scheidung
Der Beziehungs-Leuchtturm
Bestandsaufnahme vor der Trennung:
Ist Ihre Ehe noch seetauglich oder ist es Zeit für das Rettungsboot? Mit vier
klaren Orientierungspunkten.
Der Scheidungs-Kompass
Erste Orientierung nach der Trennung:
Wie Sie Eskalationen vermeiden und den Weg zu einer einvernehmlichen Scheidung vorbereiten.
Das Leistungsangebot
Erfahren Sie den konkreten Ablauf
und alle Vorteile meiner Arbeitsweise. Ideal als Entscheidungsgrundlage für
das Gespräch mit Ihrem Ehepartner.